Die neue Grundsicherung der CDU Deutschlands

Wir wollen eine Grundsicherung, die ihren Namen auch Wert ist. Im Kern steht sie nicht jedem zu, sondern nur denjenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Arbeit oder Vermögen bestreiten können. Wer Arbeit ablehnt, ist demnach nicht bedürftig und hat keinen Anspruch auf Grundsicherung. Dabei gilt aber auch, dass jeder Unterstützung erhält, der diese auch braucht. Das jetzige Bürgergeld setzt in der derzeitigen Arbeitsmarktlage die falschen Anreize. Es ist aus meiner Perspektive gescheitet, darauf habe ich schon im letzten Jahr hingewiesen.
Wir werden Fehlanreize vermeiden, Chancen zur Arbeit eröffnen und gesellschaftliche Integration ermöglichen. Als CDU sind wir davon überzeugt, dass eine gute Sozialpolitik den Menschen zur Arbeit und zur gesellschaftlichen Teilhabe verhilft.
Was denkt Ihr zum Vorschlag der neuen Grundsicherung?
Dazu schlägt die CDU vor:
Mit dem neuen Namen „Neue Grundsicherung“ soll deutlich werden, dass die Grundsicherung nicht jedem zusteht, sondern eine Unterstützungsleistung für Hilfsbedürftige ist. Der Name Bürgergeld suggerierte das Gegenteilige.
Reform der Hinzuverdienstgrenzen, um finanzielle Anreize für eine bessere Arbeitsaufnahme zu schaffen.
Fokus der Jobcenter auf intensive und qualifizierende Unterstützung der Hilfeempfänger bei der Vermittlung in Arbeit. Rückkehr zu verbindlichen Eingliederungsvereinbarungen. Erhöhung der Beratungsdichte, Reduktion der Fallbelastung und Sicherstellung der Finanzmittel der Jobcenter für die Eingliederungsmaßnahmen.
Prozesse automatisieren und digitalisieren, sowohl bei der Antragsprüfung und -bearbeitung als auch bei der Berechnung von Auszahlungen, damit sich das Personal auf die Vermittlung konzentrieren kann.
Für Asylsuchende soll die Arbeitsvermittlung bereits während der Sprach- und Integrationskurse erfolgen. Sprach- und Integrationskurse können somit auch berufsbegleitend absolviert werden.
Sanktionen als Mittel der Akzeptanz. Bei „Totalverweigerern“ zumutbarer Arbeitsangebote soll künftig davon ausgegangen werden, dass keine Bedürftigkeit mehr vorliegt und daher die Leistungen entfallen. Kinder und Partner sollen unter dem Verhalten nicht leiden.
Stärkere Einforderung der Mitwirkungspflichten. Wer mehr als einmal ohne sachlichen Grund nicht zum Termin erscheint, dessen Leistungen sollen vorerst einbehalten werden. Wenn mehr als 3 Monate kein Kontakt mehr besteht, soll künftig davon ausgegangen werden, dass keine Hilfsbedürftigkeit mehr vorliegt.
Vermögensprüfung ab dem ersten Tag (Abschaffung Karenzzeit von 12 Monaten). Senkung der Grenzen für das Schonvermögen und Kopplung an die Zahl der Erwerbsjahre. Abschaffung Karenzzeit für unverhältnismäßig große und teure Wohnungen, unter Vermeidung Obdachlosigkeit.
Bekämpfung von großangelegtem Sozialleistungsmissbrauch aus dem Ausland durch Datenabgleich. Stärkung Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Modernisierung des Anpassungsmechanismus für die Regelleistungssätze.
Perspektivische Zusammenlegung verschiedener Grundsicherungssysteme (Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss).