(v.l.n.r.: Elena Zavlaris, Geschäftsführerin Jobcenter Tempelhof-Schöneberg, Nora Seitz MdB, Peter Aumer MdB, Dr. Stefan Nacke MdB, Marc Biadacz MdB, Dr. Ottilie Klein MdB, Matthias Steuckardt, Stadtrat für Bildung, Kultur und Soziales des Bezirks Tempelhof-Schöneberg).

 

Die Neue Grundsicherung löst zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld ab und gehört zu den wichtigsten Vorhaben der CDU-geführten Bundesregierung. Gemeinsam mit der Bundestagsabgeordneten und Generalsekretärin der CDU Berlin, Dr. Ottilie Klein, sowie weiteren Mitgliedern der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich Marc Biadacz im Jobcenter Tempelhof-Schöneberg informiert.

 

Im Mittelpunkt des Austauschs mit Mitarbeitenden aus Arbeitsvermittlung, Leistungsabteilung und Widerspruchsstelle standen die Erfahrungen mit dem bisherigen Bürgergeld sowie die Erwartungen an die Neue Grundsicherung. Diskutiert wurden die alltäglichen Beratungssituationen in den Jobcentern sowie die Frage, wie künftig besser mit Arbeits- und Terminverweigerungen umgegangen werden kann.

 

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter wissen am besten, welche Regelungen in der Praxis funktionieren und wo es Verbesserungsbedarf gibt. Diese Erfahrungen sind für unsere Arbeit im Deutschen Bundestag von großer Bedeutung und werden auch direkt in die bereits angekündigte Weiterentwicklung der Neuen Grundsicherung fließen.“, betont Marc Biadacz, Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales und direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Landkreis Böblingen.

 

Man brauche ein Paket zur Neuen Grundsicherung II, um weitere Maßnahmen zur Stärkung des Prinzips des Forderns und Förderns umzusetzen. Dazu sind Carsten Linnemann, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Marc Biadacz in Abstimmung und Gesprächen mit Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und den Arbeitsmarktpolitikern der SPD.

 

Biadacz sieht in der Neuen Grundsicherung einen wichtigen Kurswechsel in der Arbeitsmarktpolitik: „Wer Unterstützung benötigt, soll sie auch weiterhin erhalten. Gleichzeitig muss aber wieder stärker gelten, dass Mitwirkungspflichten eingehalten werden und die Aufnahme einer Arbeit im Mittelpunkt steht. Fördern und Fordern gehören zusammen. Das gilt nun wieder ab dem 1. Juli 2026 mit der Neuen Grundsicherung.“

 

„Wir wollen eine Grundsicherung, die den Menschen Perspektiven eröffnet und den Jobcentern die notwendigen Instrumente an die Hand gibt. Deshalb ist der direkte Austausch mit den Praktikern vor Ort so wichtig. Gute Sozialpolitik entsteht dort, wo sie jeden Tag umgesetzt wird. Den Austausch mit den Akteuren bei uns im Landkreis Böblingen schätze ich dabei genauso, wie den Blick über den Tellerrand.“, so Biadacz abschließend.