„Das sogenannte Bürgergeld, wie es die Ampel-Bundesregierung geplant hatte, war aus sozial- und arbeitsmarktpolitischer Perspektive der falsche Weg. Es war daher gut, dass die Union im Bundestag und Bundesrat nachverhandelt und das Bürgergeld-Gesetz in seiner alten Fassung gestoppt hat. Die DNA unseres Sozialstaats, das Prinzip des Förderns und Forderns, bleibt somit bestehen“, betont der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Marc Biadacz. Im ursprünglichen Entwurf hatte die Bundesregierung großzügige Erleichterungen vorgesehen, um den Arbeitsmarkt zu reformieren. Vermögen bis 60.000 Euro sollten nicht angetastet werden und Mitwirkungspflichten für die ersten sechs Monate für Arbeitslose nahezu gestrichen werden. „Das war faktisch der Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen“, so Biadacz.

„Dieser Verhandlungserfolg rund um das sogenannte Bürgergeld hat eins gezeigt: Opposition wirkt! Das handwerklich schlecht gemachte Gesetz der Regierung wurde verhindert und im Vermittlungsausschuss neu verhandelt. An entscheidenden Stelle konnte die Union sich durchsetzen, die Webfehler im Gesetzesentwurf ausbessern und ein klares Zeichen für den Erhalt eines aktivierenden Sozialstaats setzen. Gleichzeitig haben wir dafür Sorge getragen, dass die Regelsätze um 53 Euro steigen, höhere Freibeträge gelten und Weiterbildung gestärkt wird“, so der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitiker Biadacz.

„Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist das ein wichtiges Zeichen. Es gilt nunmehr, nach der Einigung im Vermittlungsausschuss und der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat, dass die 6-monatige sogenannte Vertrauenszeit komplett gestrichen, Karenzzeiten auf 12 Monate halbiert und das Schonvermögen von 60.000 Euro auf 40.000 Euro gekürzt wurden. Das ist auf ganzer Linie ein Erfolg für die Union“, sagte der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete des Landkreises Böblingen Marc Biadacz.