Das Wahlalter sollte an die Volljährigkeit gebunden bleiben

Politisches Engagement von jungen Menschen ist wichtig. Jugendliche können sich im Jugendgemeinderat engagieren, in politischen Jugendorganisationen und Parteien mitarbeiten, sich in der Schülervertretung einsetzen oder auf Demonstrationen gehen. Das Wahlrecht ist allerdings ein herausragendes Element der politischen Mitbestimmung. Es ist Grundlage unserer Demokratie und im Grundgesetz verankert. Bei der Festlegung des Wahlalters braucht es ein möglichst breit akzeptiertes Kriterium, um dem Vorwurf der Parteipolitik entgegen zu treten. In den allermeisten demokratischen Staaten hat sich hierfür die Volljährigkeitsgrenze durchgesetzt und bewährt – auch bei uns in Deutschland.

Von Befürwortern und Gegnern einer Absenkung des Wahlalters wird oft fälschlicherweise die Frage diskutiert, ob junge Menschen bereits die notwendige Reife hätten, um zu wählen. Das ist allerdings die falsche Diskussion, denn eine „Wahlreifebeurteilung” wird auch bei den Wahlberechtigten ab 18 Jahren nicht vorgenommen. Das Wahlrecht ist richtigerweise nicht an Intelligenz, Bildung oder Reife gekoppelt und sollte es auch nicht sein. Die Frage muss daher lauten: Nach welchen objektiven, parteipolitisch unabhängigen Kriterien wird das Wahlalter festgesetzt?

Mit der Volljährigkeit treten eine Vielzahl von bürgerlichen Rechten und Pflichten in Kraft. Wieso sollte nun das Wahlrecht davon entkoppelt werden? Nach welchen Kriterien sollte die neue Altersgrenze festgesetzt werden? Ich bin davon überzeugt, dass diese Debatte schnell den Eindruck erwecken würde, es handle sich um Beliebigkeit oder gar Parteipolitik. Daher sollte aus meiner Sicht das Wahlalter wie bisher an die Volljährigkeit gebunden bleiben.

Dieser Meinungsbeitrag erschien im Rahmen der Reihe „Pro und Contra“ in der Sindelfinger Zeitung/ Böblinger Zeitung (SZ/BZ). Den Pro-Beitrag schrieb Jasmina Hostert MdB (SPD).