Ein neues Kapitel in der Arbeitsmarktpolitik – Integration in Arbeit hat Priorität
Mit der Reform hin zur Neuen Grundsicherung wird das bisherige Bürgergeldsystem, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart, weiterentwickelt. Die Rechte und Pflichten werden künftig klarer und verbindlicher geregelt. Die Jobcenter erhalten die notwendigen Instrumente, um die Vermittlung in Arbeit zu stärken.
„Mit der Neuen Grundsicherung schaffen wir mehr Fairness – für alle, die arbeiten und durch ihre Steuern und Beiträge unseren Sozialstaat tragen, für all jene, die sich ernsthaft bemühen und alles daran setzen, wieder in Arbeit zu kommen, und für diejenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind und auf unsere Solidarität zählen können“, erklärt Marc Biadacz, Sprecher für Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Die Integration in den Arbeitsmarkt hat oberste Priorität. Arbeit bedeutet, Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen – daher gilt: Die Vermittlung in Arbeit geht vor“, so Biadacz weiter.
„Ab sofort fördern wir Eingliederungsmaßnahmen bereits ab dem ersten Tag der Antragstellung. Gleichzeitig fordern wir von den Leistungsempfängern, dass Termine eingehalten und Absprachen beachtet werden. Mitwirkung ist Pflicht. Ausreden gibt es nicht mehr. Wir setzen auf mehr Eigeninitiative“, unterstreicht Biadacz.
Zukünftig ist das Jobcenter berechtigt, bei wiederholtem Fernbleiben von Meldeaufforderungen oder Terminen bei potenziellen Arbeitgebern und bei begründeten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eine ärztliche Begutachtung zu veranlassen. Ebenso werden Meldeversäumnisse und Pflichtverletzungen mit Nachdruck sanktioniert. „Bei Pflichtverletzungen wird eine Kürzung der Leistung um 30 Prozent vorgenommen. Ich bin davon überzeugt: Wer sich nicht ernsthaft engagiert, kann auch nicht erwarten, die Solidarität der Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen“, erklärte Biadacz.
Auch gegen Leistungsmissbrauch wird mit aller Entschlossenheit vorgegangen. Arbeitgeber, die Personen illegal beschäftigen, haften künftig in vollem Umfang für zu Unrecht bezogene Leistungen. „Leistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Wer betrügt, muss die Konsequenzen tragen. Klare und verlässliche Regeln gelten für alle“, erklärt Biadacz.