Sogenannte Pool-Ärzte übernehmen für die Kassenärztlichen Vereinigungen einen Großteil der Not- und Bereitschaftsdienste. Sie arbeiten auf selbstständiger Basis. Mit seinem Urteil vom 24. Oktober 2023 hat das Bundessozialgericht die Sozialversicherungspflicht für Pool-Ärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst angestoßen. Das hätte verheerende Auswirkungen für Patienten und die Notfallversorgung in Deutschland.

„Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts werden nunmehr mehrere Notfall-Praxen in Baden-Württemberg geschlossen. Es kommt darüber hinaus zu erheblichen Einschränkungen beim ärztlichen Bereitschaftsdienst. Auch der Landkreis Böblingen ist davon betroffen.“, betont Marc Biadacz.

„Als Konsequenz aus dem Gerichtsurteil sollen ab sofort in Baden-Württemberg acht Notfallpraxen geschlossen werden. Sechs weitere werden wohl teilweise geschlossen. Ich setze mich dafür ein, dass die Arbeit als Pool-Arzt auch weiterhin attraktiv bleibt. Sie ist ein wichtiger Baustein des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.“, hob der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Böblingen hervor.

„Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir die Bundesregierung mehrfach auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Doch trotzdem hatten sich die dafür zuständigen Minister Lauterbach und Heil geweigert, eine sozialgesetzliche Ausnahmeregelung zu schaffen. Die Folge ist nun, dass das Bundessozialgericht Fakten geschaffen hat und die Patienten die Leidtragenden sind. Ich fordere die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf vorzulegen, der auch die Selbstständigkeit von Pool-Ärzten garantiert“, sagte der Arbeitsmarktpolitiker Marc Biadacz.