Wieso ich heute gegen die Wahlrechtsreform der Ampel-Fraktionen gestimmt habe
Liebe Leserinnen und Leser,

ich hätte heute gerne für ein Wahlrecht gestimmt, das den Deutschen Bundestag verkleinert. Die Frage ist allerdings, wie man dieses Ziel bestmöglich erreicht. Es ist aus meiner Sicht falsch, wenn Kandidaten, die die meisten Stimmen der Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis erhalten haben, nicht in den Bundestag einziehen. Das widerspricht meinem Demokratieverständnis und dem Gerechtigkeitsempfinden der Wähler. Ein neues Wahlrecht sollte den Bundestag verkleinern. Doch dieses neue Wahlrecht verkleinert vor allem die Opposition.

Die Abschaffung der Wahlkreissieger und auch die Streichung der Grundmandatsklausel sind nach meiner Überzeugung verfassungswidrig. Das Gesetz der Ampel-Fraktionen ist ein Angriff auf das personalisierte Verhältniswahlrecht. Beispielsweise könnte die CSU in Bayern zwar 45 Wahlkreise gewinnen und würde trotzdem nicht in den Bundestag einziehen, wenn sie bundesweit nur 4,9 Prozent erreicht.

Wir als Union haben einen konkreten Vorschlag gemacht wie der Bundestag verkleinert werden kann. Ich hätte eine deutliche Reduzierung der 299 Wahlkreise für die bessere Variante gehalten. Damit hätten wir den Bundestag verkleinert, ohne grundlegende und bewährte Prinzipien unseres Wahlrechts über Bord zu werfen. Diese einseitige Wahlrechtsreform zementiert einzig und allein den Machtanspruch der Ampel-Parteien. Das ist ein Gesetz aus der Mitte der Ampel, statt aus der Mitte des Parlaments.

Es darf beim Wahlrecht nicht darum gehen, ob ein bestimmtes Mandat wegfällt oder dazukommt. Niemand hat ein Grundrecht auf ein Bundestagsmandat. Es gibt allerdings ein Grundrecht auf eine freie und gleiche Wahl. Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, dass ihre Erststimme einen Wert hat. Die Auswirkungen auf unseren Wahlkreis Böblingen bemessen sich nicht an der Anzahl der Abgeordneten, sondern an dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den demokratischen Prozess. Eine Wahlrechtsreform, bei der Kandidatinnen oder Kandidaten mit den meisten Stimmen nicht in den Bundestag einziehen, ist eine Missachtung des Wählerwillens und führt zu Vertrauensverlust.

Daher habe ich heute gegen das Wahlrechtsgesetz der Ampel-Fraktionen gestimmt.

Ich freue mich über Ihre Meinung!

Ihr

Marc Biadacz MdB